Korrekturmaßnahmen – Ursachen beseitigen statt Symptome
Wenn etwas nicht wie gefordert läuft, verlangen die ISO-Normen mehr als eine schnelle Korrektur: Die Ursache ist zu ermitteln und zu beseitigen, damit der Fehler nicht erneut auftritt – und die Wirksamkeit ist zu prüfen.
BETAEinführungsphase: IMScheck PRO ist bis 1.1.2027 kostenlos – Vollversion, volle Sicherheit.
So unterstützt IMScheck Ihre Korrekturmaßnahmen
- Nichtkonformitäten aus Audits, Vorfällen, Kundenfeedback oder Überwachung als Maßnahme erfassen.
- Bewerten, planen, umsetzen – mit Verantwortlichen, Priorität und Frist.
- Abschluss erst nach Wirksamkeitsprüfung, wie in Kapitel 10 gefordert.
- Herkunft bleibt nachvollziehbar: Maßnahmen sind mit Audit-Sammlung und Feststellung verknüpft.
- Revisionssicheres Protokoll für den Nachweis im Audit.
Korrektur, Korrekturmaßnahme, Vorbeugung
Die Korrektur behebt den Fehler selbst, etwa durch Nacharbeit. Die Korrekturmaßnahme beseitigt seine Ursache. Vorbeugemaßnahmen als eigener Begriff sind in den aktuellen Normen im risikobasierten Denken aufgegangen.
Gefordert ist: auf die Nichtkonformität reagieren, Ursachen bewerten, Maßnahmen umsetzen, die Wirksamkeit überprüfen, bei Bedarf Risiken und Chancen aktualisieren – und all das dokumentieren.
Ursachen finden
Bewährt haben sich die 5-Why-Fragetechnik und das Ishikawa-Diagramm. Entscheidend ist, bei der eigentlichen Ursache anzusetzen, nicht beim Symptom.
Korrekturmaßnahmen mit IMScheck
Nichtkonformitäten aus Audits, Vorfällen oder Reklamationen werden als Maßnahme erfasst – mit Quelle, betroffenen Normen und Priorität.
Ursachenanalyse, Maßnahme, Verantwortliche und Frist an einem Ort; Nachweise als Dokument oder Link.
Abgeschlossen wird erst nach der Wirksamkeitsprüfung – sonst bleibt der Punkt offen. Jede Änderung wird protokolliert.
Häufige Fragen
- Was bedeutet CAPA?
- Corrective and Preventive Action – Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen. Der Begriff ist vor allem in regulierten Branchen verbreitet; die ISO-Managementsystemnormen sprechen heute von Nichtkonformität und Korrekturmaßnahme.
- Braucht jede Nichtkonformität eine Korrekturmaßnahme?
- Die Notwendigkeit ist zu bewerten. Ist eine Ursachenbeseitigung nötig, damit der Fehler nicht erneut oder an anderer Stelle auftritt, wird eine Korrekturmaßnahme umgesetzt.
- Was muss ich dokumentieren?
- Aufzubewahren sind die Art der Nichtkonformität, die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse der Korrekturmaßnahmen. In IMScheck entsteht diese Dokumentation im Verlauf des jeweiligen Punkts.